Errang einen bedeutenden juristischen Sieg gegen den Schweizer nationalen Rundfunk (SRF / SRG SSR). Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) entschied, dass SRF gegen das schweizerische Rundfunkrecht verstossen hatte. Nach dieser Niederlage kam SRF den Auflagen nach und korrigierte seine falschen und irreführenden Veröffentlichungen.
Deutsche Übersetzung nicht überprüft
Demnächst
„Ich kenne Reza Ganjavi seit einigen Jahren persönlich und empfinde ihn als konzise und
integer, seine Arbeitsweise ist präzise und die Argumente sMmmig. Insbesondere auch seine
Arbeit zu den Schweizer Instanzen wie die BERENIS und die Rolle des Leiters, Prof. MarMn
Röösli. In der Folge führte dies auch zu seiner KriMk an einer Sendung des Schweizer Radios,
wo er die unseriöse Berichtersta,ung von ChrisMan von Burg über den wichMgen Brief der
Professoren um Lennart Hardell an die schweizerischen Bundesbehörden: diese Demarche
wurde angeregt und koordiniert von R.Ganjavi.“
„Am Verfahren vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz ha,e ich als Zuschauer
teilgenommen: die UBI zwang in ihrem Urteil die Radioanstalt, den stark persönlichkeitsverletzenden
Inhalt vom Netz zu nehmen - ein sehr seltenes Urteil in diesem Rahmen,
das vor allem auf die gründliche Vorarbeit von Ganjavi zurückzuführen ist.“
Christian Oesch war an diesem Verfahren in keiner Weise beteiligt, entgegen seinen anderslautenden Behauptungen. Die folgende E-Mail der UBI bestätigt, dass nur die von mir genannten Beschwerden eingereicht wurden: meine eigene und diejenige von Rebekka Meier vom Verein Schutz vor Strahlung. Niemand sonst reichte eine Beschwerde ein.
Sehr geehrter Herr Ganjavi
Gegen die von Ihnen beanstandeten Publikationen gingen keine weiteren Beschwerden als die von Ihnen genannten ein.
Freundliche Grüsse
Pierre Rieder
Pierre Rieder, Dr. iur.
Leiter Sekretariat
Unabhängige Beschwerdeinstanz
für Radio und Fernsehen UBI